Türkisches Recht

Leistungen:

Traditionell sind die Handelsbeziehungen von Deutschland und der Türkei sehr stark. Nach Angaben der türkischen Botschaft in Berlin waren 2002 die wichtigsten Warengruppen im Export von der Türkei nach Deutschland Bekleidung (41,6%), Elektrogeräte (9,2%), Produkte der Automobil- und deren Zuliefererindustrie (8%), Kessel und Maschinen (7,8%), Fertigkonfektion (5,2%), Essobst (3,9%), Obst- und Gemüseprodukte (2,5%), Kautschuk und Kautschukprodukte (1,7%) sowie Lederwaren (1,6%). Im selben Zeitraum waren die wichtigsten Warengruppen im Import aus Deutschland Kessel und Maschinen (27,1%), Elektrogeräte (11,5%), Produkte der Automobil- und deren Zuliefererindustrie (10,7 %), Plastik (6,9%), Eisen und Stahl (3,4%), optische Geräte (3,1%), chemische Erzeugnisse (3%), Schiffe (3%), Apothekenwaren (3%) und Kartonpappe (2,6%).

Deutschland nimmt in Bezug auf die Fremdinvestitionen in der Türkei einen wichtigen Platz ein. Ende 2002 beliefen sich die deutschen Investitionen in der Türkei auf 4.329.470.000 US-Dollar. Mit diesem Investitionsvolumen liegt Deutschland hinter Frankreich und den Niederlanden auf Rang 3 der großen Länder, die in der Türkei Investitionen tätigen.

In den 60er Jahren kamen die ersten Türken als "Gastarbeiter" nach Deutschland. Ende der 80er Jahre zeigte sich, dass sie sich dauerhaft hier niederlassen werden. Seitdem ist zu beobachten, dass sie zunehmend in Deutschland investieren. Das brachte auch mit sich, dass aus den Arbeitnehmern mit der Zeit Arbeitgeber wurden. 1999 gab es schätzungsweise rund 55.000 türkische Unternehmer, die Investionen in Höhe von mehr als 12 Mrd. DM tätigten. In den von Türken in Deutschland gegründeten Betrieben, die jährlich einen Umsatz von 50,3 Mrd. DM erwirtschaften, arbeiten rund 293.000 Beschäftigte, von denen über 40% nichttürkischer Herkunft sind. Bei der Aufteilung der türkischen Betriebe in Deutschland nach Sektoren ist festzustellen, dass die türkischen Unternehmer in nahezu allen Bereichen tätig sind. Sollte sich der derzeitige Trend in dieser Weise fortsetzen, wird sich die Zahl der türkischen Unternehmer in Deutschland im Jahr 2010 auf 100.000 belaufen, werden in den von Türken geführten Unternehmen 650.000 Arbeitnehmer beschäftigt werden und der jährliche Gesamtumsatz dieser Unternehmen wird sich auf rund 95 Mrd. Euro belaufen.

Aus diesen Gründen erfordert es einen Rechtsbeistand zu konsultieren, der die Rechtsordnungen von Deutschland und der Türkei kennt sowie gleichzeitg beider Sprachen mächtig ist.

In der Person von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ali Yarayan finden Unternehmen mit bestehenden oder im Aufbau befindlichen Handelsbeziehungen zur Türkei in unserer Kanzlei einen besonders sachkundigen Ansprechpartner.

In seiner mehrjährigen praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter fr türkisches Recht, Experte der türkischen Delegation der EU-Kommission und beeidigter Dolmetscher hat unser türkischsprachiger Rechtsanwalt Dr. Ali Yarayan sich fundierte Kenntnisse und weit reichende Erfahrungen angeeignet, um Unternehmen bei deutsch-türkischen Handelsbeziehungen zu beraten.

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